Strahlenschutzkurse Vent

Nuklearmedizin

  • 40 h Kenntniskurs für die technische Mitwirkung

 



Strahlentherapie

  • 40 h Kenntniskurs für die unterstützende Mitwirkung

 



OP-Personal, OTA; ATA

  • 20 h Kenntniskurs für technische Mitwirkung

Aktualisierung der Kenntnisse für folgenden Anwendungsgebiete:

 

  • Röntgendiagnostik 8 h
  • Nuklearmedizin       4 h
  • Strahlentherapie     4 h
  • OP Personal               4 h


Strahlenschutz muss nicht langweilig sein. In kleinen Lerngruppen werden die Teilnehmer in die Welt der Strahlen eingeführt. Uns ist besonders wichtig, die Kursinhalte so zu gestalten, dass sie einen Bezug auf die praktische Tätigkeit am Patienten und im Alltag bieten. Wer denkt, Strahlenschutz ist ein „trockenes“ Thema, wird angenehm überrascht sein. Didaktisch auf die Zielgruppen aufbereitet und in angenehmer Atmosphäre werden die Teilnehmer auf ihre Tätigkeit und natürlich auf die Prüfung gut vorbereitet.

Gruppenarbeiten, Diskussionsrunden und natürlich auch eine Verpflegung runden den Kurs ab. 

 

 

 

 

        

Wer benötigt die Kenntnisse im Strahlenschutz?

Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, die in den Bereichen Röntgendiagnostik, intraoperative Durchleuchtung, Nuklearmedizin oder Strahlentherapie tätig sein möchten, müssen nach dem Strahlenschutzrecht die dazu erforderlichen Kenntnisse erwerben.

Wer Kenntnisse im Strahlenschutz erworben hat, darf unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen ärztlichen Person ionisierende Strahlung (mit NUK Kurs auch radioaktive Stoffe) anwenden. Dies ist der Unterschied zur sogenannten Fachkunde. MTR haben über ihre Ausbildung Fachkunde erworben und dürfen eigenständig ionisierende Strahlung anwenden, vorausgesetzt es wurde die rechtfertigende Indikation von einem Arzt, einer Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde gestellt. 

Weiter Informationen dazu finden Sie 

 

Wer braucht nun welchen Kurs? 

 

Wer Röntgenaufnahmen in der Radiologie, beim Orthopäden, Unfallchirurgen, Urologen, HNO usw. anfertigt, benötigt den 90 h - Kenntniskurs. Umgangssprachlich wird dieser auch "Röntgenschein" genannt. Diesen Kurs bietet SKV derzeit nicht an. 

 

Wer in der Nuklearmedizin an der Gammakamera Aufnahmen anfertigt, im Heißlabor tätig ist, bei nuklearmedizinischen Therapien mitwirkt oder im RIA-Labor, benötigt den 40 h -Kenntniskurs für das Anwendungsgebiet Nuklearmedizin. Der Röntgenschein ist keine Voraussetzung für den Kurs. Bei einem SPECT-CT benötigt man für die CT -Komponente derzeit noch den 90 h Kenntniskurs. Im Laufe des Jahres tritt voraussichtlich die neue Richtlinie in Kraft, die die Fachkunden und Kenntnisse regelt. Wenn diese veröffentlicht wird, wird es voraussichtlich einen CT-Spezialkurs für MFA (u.a.) geben. Dann genügt dieser CT-Kenntniskurs.

 

Wer in der Strahlentherapie unterstützend mitwirkt und beispielsweise den Patienten lagert, bei der Brachytherapie mitwirkt, benötigt den 40 - h Kenntniskurs für das Anwendungsgebiet Strahlentherapie.  Dies gilt auch für die Orthovolt-Therapie. Für die Röntgenreizbestrahlung am Röntgentherapiegerät ist der "Röntgenschein" nicht richtig. Auch hier ist der 40 h Kenntniskurs für die Strahlentherapie erforderlich. 

 

Wer auf direkte Anweisung eines fachkundigen Arztes oder einer fachkundigen Ärztin einen C-Bogen oder ein Durchleuchtungsgerät bedient, zum Beispiel für intraoperative Anwendungen, in der Urologie, in der Endoskopie , im Herzkatheterlabor usw. benötigt den 20 h -Kenntniskurs für OP Personal. 

 

 

 

Warum nicht online?

 

E-Learning und online-Kurse sind etabliert in unserer digitalen Zeit und haben  viele Vorteile. Sie können ortsungebunden stattfinden, Zeit (und evtl.. Kosten) können gespart werden.

Reine online Kurse (synchrones Lernen) können als Live-Webinare durchgeführt werden. Blended-Learning Kurse setzen sich zusammen aus einem Selbstlernteil (asynchrones Lernen) und einem Präsenzteil (synchrones Lernen). Dieser Präsenzteil kann in physischer  Präsenz oder auch als Live-Webinar stattfinden. 

 

 

Warum biete ich diese Option nicht für alle Kurse an?

 

Die Tätigkeitsfelder in den Bereichen Radiologie, Chirurgie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie werden immer komplexer und erfordern eine hohe Kompetenz der dort tägigen Personen. Der Zeitdruck und Personalmangel in vielen medizinischen Betrieben erfordern ein hohes Maß an Routine, Wissen und Souveränität.  Der Leitspruch von Strahlenschutzkurse Vent  von Marie Curie " Was man verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr" soll darstellen, dass es mir wichtig ist, dass die TeilnehmerInnen die Zusammenhänge verstehen, um den Praxisalltag souverän meistern zu können. Der Austausch in der Gruppe, das Vertiefen des Gelernten durch verschiedene didaktische Methoden und die sogenannten Kaffeepausengespräche sollen dazu beitragen, dass die TeilnehmerInnen auch tatsächlich "etwas mitnehmen".  Die TeilnehmerInnen lernen sich kennen, die Hemmschwelle, Fragen zu stellen, sinkt. Eine direkte Interaktion zwischen Dozent und TeilnehmerInnen erlaubt es, direkt auf Fragen einzugehen. Die TeilnehmerInnen können aktiv sein und sich mit ihren Bedürfnissen einbringen. 

 

Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass speziell in diesen Grundkursen, in denen so manches thematische Neuland betreten wird, die Präsenzschulungen effizienter sind, als online Schulungen und / oder E-Learning.

 

Aktualisierungskurse sind hingegen gut für online Kurse geeignet. Diese werden sukzessive auch im online Format angeboten. 

 

Stornierungsbedingungen

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Abmeldungen müssen schriftlich per Brief, Fax oder Email erfolgen. Stornierungen, die bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird eine Stornierungsgebühr von 50 % berechnet. Bei Abmeldungen, die später erfolgen, bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Eine Stornierung ist erst dann wirksam, wenn vom Veranstalter die Stornierung schriftlich bestätigt wurde. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Der Kursanbieter behält sich vor, die Veranstaltung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein Ersatztermin wird umgehend bekanntgegeben. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden erstattet.