Aktualisierte diagnostische Referenzwerte für die Nuklearmedizin

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV / 29.11.2018) beinhaltet, dass das Bundesamt für Strahlenschutz die Diagnostischen Referenzwerte (DRW) spätestens  drei Jahre nach der letzten Veröffentlichung auf eine notwendige Aktualisierung überprüft. Die DRW für die Nuklearmedizin waren zuletzt 2012 aktualisiert worden. Nun hat das Bundesamt für Strahlenschutz die aktualisierten DRW für nuklearmedizinische Untersuchungen am 15. Juli 2021 bekanntgegeben. 

Diagnostische Referenzwerte in der Nuklearmedizin sind empfohlene Aktivitätswerte bei der Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen. Im Gegensatz zur Röntgendiagnostik, bei der die DRW als Energiedosen und als empfohlene Richtwerte angegeben sind, sind DRW in der Nuklearmedizin als Aktivitätswerte in MBq angegeben.

 

 

Wesentliche Änderungen sind beispielsweise:  

Skelettszintigraphie: gewichtsadaptierter DRW von 8,0 MBq/kg, keine Unterscheidung zwischen benigne und maligne mehr

Einführung eines DRW für: - die Sentinel-Lymphknoten-Diagnostik bei Mammakarzinom

  -  Gehirn mit 18F-FET

 -  Ganzkörper mit 68 Ga-PSMA und 68 Ga-DOTA-Peptiden

Aufnahme von DRW für auxiliäre CT-Aufnahmen (Low-Dose-CTs) zur Schwächungskorrektur und / oder anatomischen Koregistrierung bei Hybriduntersuchungen an PET/CT oder SPECT/CT Systemen

 

Untersuchte Region

DRW: CTDIvol (mGy)

Ganzkörper, Rumpf, Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Skelett:   3,0

Thorax, Herz: 2,0 

Kopf: 15

https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE

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