Was dürfen die MitarbeiterInnen, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, in der Abteilung / Praxis tun?
Röntgendiagnostik: 90 h Kurs
Diese Personen dürfen röntgen, CT fahren, Mammographien erstellen und bei Durchleuchtungsuntersuchungen assistieren
Dies darf nur unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen ärztlichen Person stattfinden.
Was bedeutet hier "ständige Aufsicht"
Arzt oder Ärztin muss der MFA nicht permanent über die Schulter schauen. Er / sie sollte aber in der Nähe sein und bei Bedarf eingreifen können.
OP-Personal: 20 h Kurs
Diese Personen dürfen nur auf direkte Anweisung einer unmittelbar anwesenden fachkundigen Person den C-Bogen bedienen.
Nuklearmedizinische Diagnostik:
Auch hier gilt wieder die Aufsicht und Verantwortung durch eine fachkundige ärztliche Person, die aber nicht unmittelbar sein muss.
Die technischen Mitwirkung umfasst alle Tätigkeiten in der nuklearmedizinischen Diagnostik.
Nuklearmedizinische Therapie, Strahlentherapie und Orthovolttherapie:
Bei Anwendungen, die mit dem Risiko schwerwiegender Strahlenschäden verbunden sind, ist die ständige (unmittelbare) Aufsicht Pflicht. Dies gilt für die Tätigkeit in der Teletherapie, Brachytherapie und in der nuklearmedizinischen Therapie.
Die Anwesenheit des fachkundigen Arztes/Ärztin direkt am Arbeitsplatz ist erforderlich.! Das heißt, hier muss "über die Schulter" geschaut werden. Arzt oder Ärztin soll rechtzeitig eingreifen können.
Personen mit den erforderlichen Kenntnissen können unterstützende Tätigkeiten durchführen.
Bei Fragen kontaktieren sie mich gerne.
Auszug aus der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin